AGB

1. Geltungsbereich

1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der
Weyher-Theater GmbH & Co. Veranstaltungs KG (WT) und ihren Besuchern. Die folgenden allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für den Online–Kartenverkauf. Mit Erwerb einer Eintrittskarte oder Abschluss eines Abonnementvertrages gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als anerkannt. Für Abonnenten gelten daneben die Abonnementbedingungen.

 

2. Vertragsschluss

2.1 Das Angebot zum Vertragsabschluss seitens des Kunden erfolgt durch die korrekte Eingabe und Absendung aller notwendigen Daten zur Zahlungsabwicklung bzw. bei Überweisung durch den rechtzeitigen Eingang der Zahlung bei der WT.

2.2 Die WT nimmt das Vertragsangebot mündlich, durch Übermittlung einer Bestätigungsmitteilung per E-Mail oder durch Lieferung der jeweiligen Eintrittskarten an.

 

3. Verkaufsbestimmungen

3.1 Der Vorverkauf für die Produktionen wird rechtzeitig bekannt gegeben.

3.2 Eintrittskarten, die nicht an der Theaterkasse oder im Webshop der WT erworben wurden, können nur dort zurückgegeben werden, wo sie gekauft wurden.

 

4. Spielplan und Veranstaltungstermine

4.1 Irrtümer und Änderungen im Spielplan bleiben vorbehalten, ebenso wie kurzfristige Änderungen der Veranstaltungstermine und -orte aus Gründen, die die WT nicht zu vertreten hat. Die WT übernimmt keine Gewähr für Angaben Dritter (z.B. Presse).

 

5. TicketDirect/E-Tickets

5.1 Bei Auswahl dieser Option werden dem Kunden elektronische Tickets kostenlos per Mail zugestellt.

5.2 Das E-Ticket ist nur als kompletter DIN-A4-Ausdruck oder unter Verwendung einer entsprechenden Wallet-Pass-App auf dem Smartphone gültig. Der Kunde ist nicht berechtigt, das ausgedruckte Ticket zu reproduzieren, zu vervielfältigen oder zu verändern. Ein unbefugt vervielfältigtes oder unbefugt weiterverkauftes E-Ticket berechtigt nicht zum Besuch der Veranstaltung. Bei Vervielfältigung des E-Tickets durch Fotokopie, erhält nur der zuerst erscheinende Besitzer Zutritt zur Veranstaltung. Für den Verlust und/oder Missbrauch des Tickets übernimmt die WT keinerlei Haftung.

 

6. Preise und Gebühren

6.1 Der angebotene Preis für die Eintrittskarten versteht sich inklusive Vorverkaufsgebühren sowie gesetzlicher Mehrwertsteuer. Im Falle des Postversandes der Tickets wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,00 € erhoben.

6.2 Die WT behält sich ein Rücktrittsrecht für offensichtliche Preisirrtümer vor. Abweichende Preise bei Sonderveranstaltungen bleiben vorbehalten (z.B. Silvestervorstellungen, Gastvorstellungen).

 

7. Ermäßigungen

7.1 Informationen zu möglichen Ermäßigungen erhalten Sie im jeweils aktuellen Spielzeitheft, auf unserer Hompage sowie an der Theaterkasse.

7.2 Die Gewährung von Ermäßigungen erfolgt nur bei aktiver Anfrage seitens des Kunden vor Abschluss der jeweiligen Buchung. Eine nachträgliche Berücksichtigung, nach Abschluss des Buchungsvorgangs, ist ausgeschlossen.

7.3 Ermäßigte Karten sind nur gültig in Verbindung mit einem zur Ermäßigung berechtigenden Ausweis sowie dessen Vorlage beim Einlasspersonal am Tag der jeweiligen Veranstaltung. Die WT behält sich vor, auf bestimmte Vorstellungen keine Ermäßigungen zu gewähren.

7.4 Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Ermäßigungen pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen.

7.5 Die WT behält sich vor, auf bestimmte Veranstaltungen keine Ermäßigungen zu gewähren.

 

8. Lieferung

8.1 Die Lieferung der bestellten Eintrittskarten erfolgt auf Kosten und Risiko des Bestellers.

8.2 Der Zeitpunkt der Lieferung ist abhängig von der jeweiligen Zustell- und Zahlungsoption, die der Kunde jeweils selbst auswählt.

8.3 Folgende Zustelloptionen werden angeboten und können bei Sonderveranstaltungen abweichen:

  • Kostenlose Abholung vor Ort (auch Abendkasse)
  • Kostenlose Zustellung per Mail
  • Postversand (zzgl. 3,00€ Bearbeitungsgebühr)

 

9. Zahlung

9.1 Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive aller Gebühren ist nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig. Reservierte Tickets müssen innerhalb von zehn Tagen, spätestens jedoch drei Tage vor der gebuchten Veranstaltung bezahlt werden. Nach Fristablauf werden unbezahlte Tickets für den freien Verkauf freigegeben. Sofern die Veranstaltung innerhalb der folgenden drei Tage stattfindet, können die Tickets per Lastschriftverfahren oder am Tag der Veranstaltung an der Abendkasse bezahlt werden.

9.2 Tickets können vor Ort (Barzahlung oder EC-Kartenzahlung), per Überweisung oder Lastschriftverfahren bezahlt werden. Letztere Option besteht nur bei Hinterlegung einer Mail-Adresse des Kunden. Sofern der Kunde die Bezahlart „Überweisung“ auswählt, ist der Kunde verpflichtet, die Anweisung der Überweisung spätestens sieben Tage vor dem Veranstaltungsdatum zu veranlassen.

 

10. Rückbelastungen bei Zahlungen

10.1 Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, hat die WT Anspruch auf sofortige Bezahlung der Bestellung. Der Kunde ist verpflichtet, alle Schäden zu ersetzen, die der WT aus der Rückbelastung entstehen (insb. Bankgebühren). Ohne Eingang der Zahlung (Ticketpreis zzgl. Gebühren) erhalten Kunden keinen Zugang zur entsprechenden Veranstaltung.

 

11. Verlust von Eintrittskarten

11.1 Bei Verlust einer Eintrittskarte stellt die WT eine Ersatzkarte aus, soweit der Kunde nachweisen oder glaubhaft machen kann, genau diese bestimmte Karte vorher erworben zu haben. Die Originalkarte verliert in diesem Falle Ihre Gültigkeit und berechtigt nicht mehr zum Eintritt. Für das Ausstellen der Ersatzkarten ist die WT berechtigt eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.

11.2 Werden im vorgenannten Fall sowohl Originalkarte als auch Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Personen vorgelegt, hat der Ersatzkarteninhaber Vorrang. Aus Vorlage der Originalkarte ließe sich in diesem Fall auch kein Anspruch auf Zuweisung eines anderen Sitzplatzes für die Vorstellung ableiten.

 

12. Rückgaben

12.1 Beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen über den Webshop, via Telefonat oder per Mail liegt ein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b BGB vor. Für Theatertickets ist ein Widerrufsrecht des Kunden allerdings nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass ein Widerrufs- und Rückgaberecht des Kunden nicht besteht. Die Rücknahme bereits bezahlter Tickets ist ausgeschlossen.

12.2 Eine Rücknahme von Eintrittskarten ist nur in Fällen außergewöhnlicher Härte möglich sowie bei Veranstaltungsabsagen durch die WT. Die Tickets müssen im Original vorliegen. Von diesem Grundsatz wird abgewichen, sofern es sich um elektronische Tickets i.S.d. Nr. 5 der allgemeinen Geschäftsbedingungen handelt.

12.3 In Fällen außergewöhnlicher Härte wird der Ticketpreis je nach Kundenwunsch in Form eines Gutscheins ausgegeben oder mit einer anderen Produktion verrechnet. Eventuell entstehende Ticketdifferenzen sind vom Kunden zu entrichten bzw. werden bei Überzahlung des neuen Auftrags als Gutschein ausgegeben.

12.4 Im Falle der Veranstaltungsabsage durch die WT hat der Kunde zudem einen Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Ticketpreises. Nach Vorlage der Originaltickets wird der Ticketpreis auf ein durch den Kunden zu benennendes Bankkonto überwiesen. Eine Bargeldauszahlung an der Theaterkasse ist ausgeschlossen.

12.5 Bei Abbruch einer Aufführung wird, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Aufführung gespielt war, eine Ersatzaufführung angeboten oder, falls dies aus spielplantechnischen oder anderen Gründen nicht möglich ist, der Eintrittspreis erstattet. Ein Erstattungsanspruch ist innerhalb von fünf Werktagen nach der abgebrochenen Vorstellung dem Theater gegenüber geltend zu machen.

12.6 Eine Umbesetzung des Ensembles und Änderungen im organisatorischen Ablauf berechtigen nicht zur Rückgabe der Tickets.

12.7 Rückzahlungen von Vorverkaufs- oder sonstigen Gebühren sind grundsätzlich ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche der Besucherin oder des Besuchers (z. B. Anfahrts-/Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen.

 

13. Abonnement-Bestimmungen

Für den Abschluss sowie für die vertragliche Beziehung eines Abonnenten zur WT gelten die nachfolgenden Regelungen, die den allgemeinen Geschäftsbedingungen im Kollisionsfall vorrangig sind.

13.1 Angebotene Abonnements: Es besteht die Möglichkeit, Abonnements für eine Spielzeit abzuschließen. Es werden folgende Abonnements angeboten:

  • Premieren-Abo
  • Speilzeit-Abo
    • Fest-Abo
    • Wahl-Abo
  • Abo Plus (Spielzeit 2023/2024)

Diese gelten für festgelegte Veranstaltungen sowie für Neuinszenierungen der jeweiligen Spielzeit, welche rechtzeitig bekannt gegeben werden.

13.2 Vertragsschluss: Die WT nimmt das Angebot des Kunden auf Abschluss eines Abonnements mündlich, schriftlich oder elektronisch an. Ein Widerrufsrecht des Kunden ist nach Maßgabe der Nr. 12 der allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen.

13.3 Zahlung und Lieferung

13.3.1 Premierenabonnenten erhalten eine Rechnung, die sofort zur Zahlung fällig ist.

13.3.2 Inhaber eines Fest-Abos können ihre Karten nach schriftlicher Mitteilung seitens des Theaters direkt an der Theaterkasse bezahlen und abholen. Der Betrag ist sofort zur Zahlung fällig.

13.3.3 Inhaber eines Wahl-Abos können ihre Karten direkt an der Theaterkasse oder per Telefon reservieren. Die Zahlung muss innerhalb der darauffolgenden zehn Tage an der Theaterkasse erfolgen.

13.3.4 Die Lieferung der Abonnementkarten erfolgt nach Zahlungseingang als Abholung, per Postversand oder per E-Mail als E-Ticket. Die Lieferung per Post erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Sollten die Eintrittskarten verloren gehen, ist die WT nicht zum Wertersatz oder zum Schadensersatz verpflichtet.

13.4 Spielplanänderungen / Platzänderungen: Die WT verpflichtet sich, die durch den Kunden getroffene Platzwahl einzuhalten. Es bleibt vorbehalten, aus künstlerischen und/oder organisatorischen Gründen kurzfristig Platzänderungen oder Änderungen der Spielstätte vorzunehmen bzw. Abonnement-Vorstellungen auf einen anderen Termin zu verlegen. Ein Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Stück oder eine bestimmte Besetzung besteht nicht.

13.5  Infos und Bedingungen „Abo Plus” (Spielzeit 2023/2024)

13.5.1 Das „Abo Plus“ ist nur in Verbindung mit einem Hauptabonnement (Premieren- oder Spielzeit-Abonnement) und nur gleichzeitig mit dem Hauptabonnement buchbar.

13.5.2 Die Anzahl der Plätze jeder zusätzlichen Produktion muss der des Hauptabonnements entsprechen.

13.5.3 Jede Produktion kann nur einmal im Abo gebucht werden.

13.5.4 Ausgenommene Veranstaltungen: Weihnachtsmärchen, I Walk The Line, Open-Air-Veranstaltungen, Weyher Theater Extra, Gastspiele, Silvestervorstellungen, Premieren, Voraufführungen (Previews).

13.6 Haftung: Ersatz für versäumte Vorstellungen, nicht rechtzeitig getauschte oder verlorene Karten wird nicht geleistet.

13.7 Kündigung: Sämtliche Abonnements, mit Ausnahme des „Wahl-Abos”, verlängern sich automatisch um eine weitere Spielzeit, wenn sie nicht schriftlich bis zum 15. Juni vor Beginn der jeweiligen Spielzeit gekündigt werden.

 

14. Gutscheine

14.1 Gutscheine der WT können ab einem Wert von 10,00 € in Höhe einer frei wählbaren Summe erworben werden. Sie sind von der Barauszahlung ausgeschlossen. Gutscheine können nur an den Theaterkassen und im Onlineverkauf der WT für den Erwerb von Tickets eingelöst werden.

14.2 Gutscheine unterliegen der Regelverjährungsfrist. Der Gutschein ist grundsätzlich drei Jahre gültig. Gerechnet werden die drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde (§§ 195, 199, 187, 188 BGB).

14.3 Eine nachträgliche Anrechnung eines Gutscheins auf eine bereits getätigte Bestellung oder die Zusammenfassung mehrerer Gutscheine ist nicht möglich.

 

15. Bild- und Tonaufnahmen

15.1 Bild- (Film, Video, etc.) und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art, zu denen die WT nicht ihre ausdrückliche Einwilligung erklärt hat, sind aus urheberrechtlichen Gründen in den Räumen der WT untersagt. Dies gilt insbesondere während der Aufführungen. Zuwiderhandlungen können Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche auslösen.

15.2 Bei Zuwiderhandlungen ist das Einlasspersonal berechtigt, die Kameras sowie Aufzeichnungsgeräte, unter Ausschluss der Haftung einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung zu verwahren. Sie werden dem Eigentümer ausgehändigt, sobald einer Löschung der Aufzeichnung zugestimmt wurde. Ferner können zuwiderhandelnde Besucher vom weiteren Besuch der Aufführung ausgeschlossen werden.

15.3 Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen von den durch die WT oder deren Vertragspartner dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher damit einverstanden, dass sie eventuell gefilmt und/oder fotografiert werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und/oder verwertet werden dürfen.

 

16. Garderobe

16.1 Garderobenstücke können beim zuständigen Garderobenpersonal gegen Gebühr in Höhe von 2,00 € abgegeben werden. Schirme, große Taschen und vergleichbar sperrige Gegenstände (größer als DIN-A4-Format) dürfen nicht in den Vorstellungsraum mitgenommen werden und werden entgeltfrei verwahrt. Bei In-Empfang-Nahme der Gegenstände wird den Gästen eine Garderobenmarke ausgehändigt.

16.2 Bei Vorlage der Garderobenmarke werden die aufbewahrten Garderobenstücke ohne Prüfung der Berechtigung an den Besitzenden der Garderobenmarke ausgehändigt.

16.3 Ohne Garderobenmarke dürfen Garderobengegenstände nur dann ausgehändigt werden, wenn der Gast nachweist oder glaubhaft machen kann, dass er der berechtigte Empfänger ist.

16.4 Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände sowie der Verlust einer Garderobemarke sind dem Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen. Besucher sind verpflichtet, die Wiederbeschaffungskosten der Garderobenmarke in Höhe von 5,00 € beim Garderobenpersonal zu erstatten.

16.5 Mit Abgabe der Garderobenmarke haftet die WT für Verlust oder Beschädigungen der aufbewahrten Gegenstände nur, soweit das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Von der Haftung ausgeschlossen sind Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen wie Schmuck, elektronische Geräte etc., insbesondere auch dann, wenn sich diese Gegenstände in Manteltaschen oder Behältnissen befinden. Die Aufbewahrung dieser Gegenstände geschieht auf Gefahr des Gastes.

 

17. Fundsachen

17.1 Gegenstände jeder Art, die in Räumen der WT gefunden werden, sind beim Einlass- bzw. Garderobenpersonal abzugeben.

17.2 Der Verlust von Gegenständen ist dem Einlass- bzw. Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen.

17.3 Die Gegenstände werden zunächst von der WT aufbewahrt und nach einer angemessenen Frist an das öffentliche Fundbüro übergeben.

 

18. Hausrecht

18.1 Die WT übt in ihren Spielstätten das Hausrecht aus. Sie ist berechtigt, Hausverweise bzw. -verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechtes zu ergreifen. Insbesondere können Besucher aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass Besucher die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen werden.

18.2 Besucher dürfen lediglich die auf ihren Eintrittskarten ausgewiesenen Plätze einnehmen. Wird ein Platz ohne den Besitz einer gültigen Karte eingenommen, kann die WT die Zahlung des Differenzbetrags verlangen oder Besucher aus der Vorstellung verweisen.

18.3 Mobilfunkgeräte und -telefone sowie akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im aus- oder stummgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.

18.4 Das Rauchen ist in den Räumlichkeiten der WT untersagt.

18.5 Im Brandfall oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher das Haus sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

 

19. Haftung

19.1 Die Haftung der WT richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern nicht nachfolgend etwas Abweichendes vereinbart wird.

19.2 Bei einfacher fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Kunden regelmäßig vertrauen dürfen.

19.3 Nr. 19.2 gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens, bei arglistigem Handeln, bei Übernahme einer Garantie sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

20. Datenschutz

Die WT ist dazu verpflichtet, jegliche Kundendaten vertraulich zu behandeln. Die Datenschutzbestimmungen sind unter folgendem Link einsehbar: https://www.weyhertheater.de/datenschutz.

 

21. Schlussbestimmungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 10.11.2022 in Kraft. Erfüllungsort für die Zahlung ist der Sitz der Weyher-Theater GmbH & Co. Veranstaltungs KG in 28844 Weyhe. Gerichtsstand ist ausschließlich der Sitz der Weyher-Theater GmbH & Co. Veranstaltungs KG, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.